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   VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/2002   

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VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/2002 (https://dejure.org/2003,20034)
VK Hessen, Entscheidung vom 03.02.2003 - 69d-VK-74/2002 (https://dejure.org/2003,20034)
VK Hessen, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 69d-VK-74/2002 (https://dejure.org/2003,20034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe reprographischer Dienstleistungen; Anforderungen an die Darlegungspficht eines möglichen Schadens im Rahmen des Vergabeverfahrens; Zuschlagserteilung unter ermessensfehlerfreier Verwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien; Benutzung einer Bewertungsmatrix ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertung: Notwendigkeit der Erstellung einer Matrix

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • VK Brandenburg, 13.02.2003 - VK 74/02

    VOF-Verfahren: Kein Ausschluss wegen Mindestsatzunterschreitung

    Auszug aus VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02
    Verfahrensbevollmächtigte: Beschluss 69 d VK 74/2002 2/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 3/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 4/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 5/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 6/28.

    dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur Zweck entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen aufzuerlegen, Beschluss 69 d VK 74/2002 7/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 8/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 9/28.

    Neben einer Wiederholung von bereits im Verfahren erhobenen rechtlichen Einschätzungen und Bedenken rügt die Antragstellerin die ihr ­ mangels Mitteilung durch die Antragsgegnerin - nicht möglich gewesene Rüge der Bezuschlagung eines Beschluss 69 d VK 74/2002 10/28.

    Die gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB der Antragstellerin im Sinne einer Präklusionsregelung auferlegte Verpflichtung, Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen, dient dem Zweck, dem Auftraggeber Fehlerkorrekturen zu ermöglichen und Nachprüfungsverfahren Beschluss 69 d VK 74/2002 11/28.

    1.2.2 Die Antragstellerin hat auch eine Verletzung von Rechten im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB geltend gemacht: Sie behauptet, die Antragsgegnerin habe die Wertungsentscheidung ausschließlich am Kriterium des Preises und nicht an den in der Auslobung genannten Kriterien orientiert sowie Eignungs- und Zuschlagskriterien vermischt, keine nachvollziehbare Dokumentation des Verfahrens erstellt sowie nach einer Änderung der Losreihenfolge Beschluss 69 d VK 74/2002 12/28.

    Auch eine analoge Anwendung der Vorschrift ist nach dem eindeutigen Inhalt der VOL/A­SKR nicht angezeigt: Beschluss 69 d VK 74/2002 13/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 14/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 15/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 16/28.

    Im Hinblick auf die Preisdifferenz von ca. 2 % im Vergleich zur Angebotssumme und der für die Antragsgegnerin Beschluss 69 d VK 74/2002 17/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 18/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 19/28.

    Der von der Antragstellerin "in den Raum gestellte" Verdacht vergaberechtlicher Unkorrektheiten ist insoweit weder substantiiert Beschluss 69 d VK 74/2002 20/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 21/28.

    Aus welchem Grund der Antragstellerin nunmehr ­ oder gar vor dieser Wertung ­ die Möglichkeit gegeben werden muss bzw. musste, die mit Beschluss 69 d VK 74/2002 22/28.

    Nicht die Antragsgegnerin hat nämlich die Beigeladene aufgefordert, ein weiteres Beschluss 69 d VK 74/2002 23/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 24/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 25/28.

    Danach hat ein Beteiligter, der im Verfahren vor der Vergabekammer unterliegt, die zur zweckentsprechenden Beschluss 69 d VK 74/2002 26/28.

    Dass sie insoweit durch die Information der Antragsgegnerin zu einem Nachprüfungsverfahren ,,provoziert" worden sein könnte (was bedingt, dass Beschluss 69 d VK 74/2002 27/28.

    Beschluss 69 d VK 74/2002 28/28.

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02

    Kostentragungspflicht

    Auszug aus VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02
    § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB knüpft nach seinem klaren Wortlaut die Kostenverteilung ausschließlich an den Erfolg oder Misserfolg des Nachprüfungsantrags; die Vorschrift räumt nicht die Befugnis ein, davon abweichend die Kosten der Vergabekammer auch nach Billigskeitserwägungen zu verteilen (OLG Düsseldorf ­ Beschluss vom 15.05.2002 ­ Az: Verg 10/02).

    Für darüber hinausgehende Erwägungen, wie sie die Antragstellerin geltend macht, bleibt daneben kein Raum (so im Ergebnis auch: OLG Düsseldorf ­ Beschluss vom 15.05.2002 ­ Az: Verg 10/02): Soweit die Antragstellerin insoweit auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 13.02.2002 ­ Az: 13 Verg 2/02) bezieht, ist diese Entscheidung mit dem hier streitigen Fall nicht vergleichbar: Sie betraf eine Fall der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags, der deshalb eingeleitet worden war, weil die Vergabestelle der Antragstellerin trotz erfolgter Nachfrage nicht mitgeteilt hatte, dass der Zuschlag bereits erteilt worden war.

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02
    Da unter diesen Voraussetzungen die Beigeladene im Falle eines Unterliegens kostenerstattungspflichtig gewesen wäre (OLG Frankfurt/Main - Beschluss. vom 16.05.2000 ­ Az: 11 Verg 1/99 ­ NZBau 2001, S. 101 ff.), entspricht es infolge dessen der Billigkeit, hier im Falle eines Obsiegens einen Kostenerstattungsanspruch zuzuerkennen.
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02
    Die von der Antragstellerin für eine solche unbedingte Verpflichtung herangezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.12.2002 (Az: RS ­ C 470/99) beinhaltet einen solchen unbedingten Grundsatz nicht, sondern verpflichtet die Vergabestelle unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des Transparenzgebotes lediglich zur ­ vorherigen - Mitteilung einer vorgesehenen Gewichtung für den Fall, dass sie eine differenzierte Gewichtung vorzunehmen gedenkt.
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02
    Während dies bereits für die ein ausdrückliches Zuschlagsverbot beinhaltenden §§ 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A und 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A streitig ist (bejahend: OLG Celle ­ Urteil vom 30.4.1999 ­ Az: 13 Verg 1/99 - NZBau 2000, S. 105; Thüringer OLG ­ Urteil vom 22.12.1999 ­ Az.: 6 Verg 3/99 ­ NZBau 2000, S. 349; verneinend: Bay. OLG Urteil vom 12.9.2000 ­ Az.: Verg 4/00 ­ VergabeR 2001, S. 65; differenzierend: OLG Düsseldorf ­ Urteil vom 19.12.2000 ­ Az.: Verg 28/00 ­ VergabeR 2001, S. 128), ist eine solche bieterschützende Wirkung des § 11 Nr. 2 VOL/A-SKR bereits deshalb erheblichen Zweifeln ausgesetzt, als dort ­ anders als in den vorgenannten Vorschriften - ein entsprechendes ausdrückliches Zuschlagsverbot fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00

    Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis;

    Auszug aus VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02
    Während dies bereits für die ein ausdrückliches Zuschlagsverbot beinhaltenden §§ 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A und 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A streitig ist (bejahend: OLG Celle ­ Urteil vom 30.4.1999 ­ Az: 13 Verg 1/99 - NZBau 2000, S. 105; Thüringer OLG ­ Urteil vom 22.12.1999 ­ Az.: 6 Verg 3/99 ­ NZBau 2000, S. 349; verneinend: Bay. OLG Urteil vom 12.9.2000 ­ Az.: Verg 4/00 ­ VergabeR 2001, S. 65; differenzierend: OLG Düsseldorf ­ Urteil vom 19.12.2000 ­ Az.: Verg 28/00 ­ VergabeR 2001, S. 128), ist eine solche bieterschützende Wirkung des § 11 Nr. 2 VOL/A-SKR bereits deshalb erheblichen Zweifeln ausgesetzt, als dort ­ anders als in den vorgenannten Vorschriften - ein entsprechendes ausdrückliches Zuschlagsverbot fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02
    Einerseits wird dem Beigeladenen in diesen Fällen aufgrund einer Billigkeitsprüfung in Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO zumindest eine Kostenerstattung gegenüber dem unterliegenden Antragsteller dann zugestanden, wenn zwischen dem Beigeladenen und dem Antragsteller der maßgebliche Interessengegensatz im Nachprüfungsverfahren bestand (OLG Düsseldorf, - Beschluss vom 12.01.2000 ­ Az: Verg 3/99 ­ NZBau 2000, S. 155 ff.).
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02
    Während dies bereits für die ein ausdrückliches Zuschlagsverbot beinhaltenden §§ 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A und 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A streitig ist (bejahend: OLG Celle ­ Urteil vom 30.4.1999 ­ Az: 13 Verg 1/99 - NZBau 2000, S. 105; Thüringer OLG ­ Urteil vom 22.12.1999 ­ Az.: 6 Verg 3/99 ­ NZBau 2000, S. 349; verneinend: Bay. OLG Urteil vom 12.9.2000 ­ Az.: Verg 4/00 ­ VergabeR 2001, S. 65; differenzierend: OLG Düsseldorf ­ Urteil vom 19.12.2000 ­ Az.: Verg 28/00 ­ VergabeR 2001, S. 128), ist eine solche bieterschützende Wirkung des § 11 Nr. 2 VOL/A-SKR bereits deshalb erheblichen Zweifeln ausgesetzt, als dort ­ anders als in den vorgenannten Vorschriften - ein entsprechendes ausdrückliches Zuschlagsverbot fehlt.
  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02
    Während dies bereits für die ein ausdrückliches Zuschlagsverbot beinhaltenden §§ 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A und 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A streitig ist (bejahend: OLG Celle ­ Urteil vom 30.4.1999 ­ Az: 13 Verg 1/99 - NZBau 2000, S. 105; Thüringer OLG ­ Urteil vom 22.12.1999 ­ Az.: 6 Verg 3/99 ­ NZBau 2000, S. 349; verneinend: Bay. OLG Urteil vom 12.9.2000 ­ Az.: Verg 4/00 ­ VergabeR 2001, S. 65; differenzierend: OLG Düsseldorf ­ Urteil vom 19.12.2000 ­ Az.: Verg 28/00 ­ VergabeR 2001, S. 128), ist eine solche bieterschützende Wirkung des § 11 Nr. 2 VOL/A-SKR bereits deshalb erheblichen Zweifeln ausgesetzt, als dort ­ anders als in den vorgenannten Vorschriften - ein entsprechendes ausdrückliches Zuschlagsverbot fehlt.
  • OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02

    Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Erstattung der

    Auszug aus VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02
    Für darüber hinausgehende Erwägungen, wie sie die Antragstellerin geltend macht, bleibt daneben kein Raum (so im Ergebnis auch: OLG Düsseldorf ­ Beschluss vom 15.05.2002 ­ Az: Verg 10/02): Soweit die Antragstellerin insoweit auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 13.02.2002 ­ Az: 13 Verg 2/02) bezieht, ist diese Entscheidung mit dem hier streitigen Fall nicht vergleichbar: Sie betraf eine Fall der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags, der deshalb eingeleitet worden war, weil die Vergabestelle der Antragstellerin trotz erfolgter Nachfrage nicht mitgeteilt hatte, dass der Zuschlag bereits erteilt worden war.
  • KG, 31.05.2000 - KartVerg 1/00

    Management/Unterhaltung der öff. Beleuchtung des Landes Berlin

  • BayObLG, 28.11.2000 - Verg 11/00

    Kosten eines Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

  • VK Hessen, 29.05.2002 - 69d-VK-15/02

    Verwertung/Beseitigung von Restabfall aus Haushalten

  • VK Bund, 27.08.2002 - VK 2-70/02

    Instandhaltung und Reparatur an Pumpen

  • VK Niedersachsen, 18.01.2002 - 26045-VgK 9/01

    Fabrikatsangabe nicht gleichwertig: Bietererklärung unbeachtlich!

  • VK Südbayern, 08.02.2002 - 120.3-3194-1-41-11/01

    Bedeutung der VOB/A

  • VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss!

    Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn sich ihre Position durch die gerügten Vorschriften in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und die Entstehung eines Nachteils von vorn herein ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes ­ Beschluss v. 30.03.2000 ­ Az.: VK 2-2/00, S. 11; VK Hessen ­ Beschluss v. 03.02.2003 ­ Az.: 69 d - VK 74/2002).

    In diesem Zusammenhang ist der dem Antragsgegner insoweit eingeräumte Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum ­ lediglich ­ dahingehend zu überprüfen, ob der Antragsgegner sein Ermessen tatsächlich und ordnungsgemäß ausgeübt hat, ob der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt oder ob die Entscheidung durch sachfremde Erwägungen bestimmt worden ist (Vergabekammer Hessen ­ Beschluss v. 03.02.2003 ­ Az.: 69 d VK-74/2002, S. 17).

    Noch lässt der gelegentlich der mündlichen Verhandlung seitens des Antragsgegners überreichte Besprechungsvermerk v. 05.11.2003 eine andere Einschätzung erkennen: Zwar ist der Inhalt dieses Vermerks für die Entscheidung auch insoweit relevant, als er nicht in den Vergabeakten - körperlich ­ enthalten war (dazu: VK Hessen ­ Beschluss v. 03.02.2003 ­ Az.: 69d VK-74/2002).

  • VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-80/03

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss!

    Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn sich ihre Position durch die gerügten Vorschriften in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und die Entstehung eines Nachteils von vorn herein ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes - Beschluss v. 30.03.2000 - Az.: VK 2-2/00, S. 11; .VK Hessen - Beschluss v. 03.02.2003 - Az.: 69 d - VK 74/2002).

    In diesem Zusammenhang ist der dem Antragsgegner insoweit eingeräumte Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum - Lediglich - dahingehend zu überprüfen, ob der Antragsgegner sein Ermessen tatsächlich und ordnungsgemäß ausgeübt hat, ob der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt oder ob die Entscheidung durch sachfremde Erwägungen bestimmt worden ist (Vergabekammer Hessen - Beschluss v. 03.02.2003 - Az.: 69 d VK-74/2002, S. 17).

    Noch lässt der gelegentlich der mündlichen Verhandlung seitens des Antragsgegners überreichte Besprechungsvermerk v. 05.11.2003 eine andere Einschätzung erkennen: Zwar ist der Inhalt dieses Vermerks für die Entscheidung auch insoweit relevant, als er nicht in den Vergabeakten - körperlich - enthalten war (dazu- VK Hessen - Beschluss v. 03.02.2003 - Az.: 69d VK-74/2002).

  • VK Hessen, 21.03.2003 - 69d-VK-11/03

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

    Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn sich ihre Position durch die gerügten Vorschriften in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und die Entstehung eines Nachteils von vornherein ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes ­ Beschluss. vom 30.03.2000 ­ VK 2 ­ 2/00, S. 11; VK Hessen - Beschluss vom 03.02.2003 ­ Az: 69d-VK 74/2002).
  • VK Hessen, 30.03.2004 - 69d-VK-08/04

    VOB/A-SKR enthält keine Vorgaben für einen zwingenden Ausschluss

    (VK Hessen ­ Beschluss vom 03.02.2003 ­ Az.: 69 d ­ VK 74/2002).
  • VK Hessen, 21.04.2005 - 69d-VK-20/05

    Anforderungen an Feststellung einer Mischkalkulation

    Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn sich ihre Position durch die gerügten Vorschriften in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und die Entstehung eines Nachteils von vornherein ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes - Beschluss vom 30.03.2000 - Az.: VK 2 2/00; Vergabekammer Hessen - Beschluss vom 03.02.2003 - Az.: 69 d - VK 74/2002).
  • VK Hessen, 21.04.2005 - 69d-VK-09/05

    Feststellung einer Mischkalkulation: Anforderungen

    Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn sich ihre Position durch die gerügten Vorschriften in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und die Entstehung eines Nachteils von vornherein ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes - Beschl. v. 30.03.2000 - Az.: VK 2 2/0; Vergabekammer Hessen - Beschl. v. 03.02.2003 - Az.: 69 d - VK 74/2002).
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